Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.artheokids.com
Artheo fällt als Kleinstunternehmen unter die gesetzlich vorgesehene Ausnahme gemäß dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Daher sind wir derzeit nicht verpflichtet, die Anforderungen des (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF. vollständig umzusetzen.
Unabhängig davon ist es uns ein wichtiges Anliegen, unsere Website so zugänglich und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten. Wir arbeiten laufend daran, die Barrierefreiheit unserer Inhalte und Funktionen schrittweise zu verbessern.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit nicht vollständig vereinbar mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1) sowie mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am 30.01.2026 überprüft. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Feedback und Kontakt
Wir sind bemüht, Hinweise auf mögliche Barrieren ernst zu nehmen und laufend Verbesserungen umzusetzen.
Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail:
hola@artheokids.com
Die Bearbeitung von Anfragen und Rückmeldungen zur Barrierefreiheit erfolgt durch die Geschäftsführung von Artheo.
Durchsetzungs- und Beschwerdeverfahren
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden sein, stehen Ihnen die jeweils zuständigen nationalen Durchsetzungs- oder Beschwerdestellen gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen offen.
Für Österreich ist dies die Beschwerdestelle der
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG),
die Beschwerden über ein elektronisches Kontaktformular entgegennimmt.